Am 19.06.2026 tritt in der Slowakei ein völlig neues Gesetz zum Verbraucherschutz bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen in Kraft. Eine der Neuerungen, die das Gesetz einführt, ist der sogenannte zusätzliche Schutz in Online-Schnittstellen, der Folgendes verbietet:
19.06.2026 tritt in der Slowakei ein völlig neues Gesetz zum Verbraucherschutz bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen in Kraft. Eine der Neuerungen, die das Gesetz einführt, ist der sogenannte zusätzliche Schutz in Online-Schnittstellen, der Folgendes verbietet:
Dieses Gesetz führt jedoch auch eine sehr wesentliche Änderung im „allgemeinen“ Verbraucherschutzgesetz ein und hat somit direkte Auswirkungen auf Unternehmer, unabhängig davon, ob sie über ihren Online-Shop Kleidung anbieten, den Abschluss eines Stromliefervertrags ermöglichen oder Finanzdienstleistungen vermitteln. Ab dem 19.06.2026 ist praktisch jeder Händler verpflichtet, eine „Widerrufsschaltfläche“ einzurichten. Dabei ist insbesondere relevant:
Wichtig: Da das neue slowakische Gesetz zum Verbraucherschutz bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen die Richtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzt, die am 16.06.2026 in Kraft tritt, gelten ähnliche Verpflichtungen für alle Händler in der EU.
…
Gesellschaft- und Handelsrecht
Datenschutz
Energierecht und erneuerbare Energien
Am 6. Oktober 2022 wurde die Verordnung EU 2022/1854 des Rates verabschiedet, die den Rechtsrahmen der sog. Abgabe aus den Überschusserlösen aus dem Verkauf von Strom regelt. Einzelheiten bezüglich der Abgabe, ihre endgültige Höhe und die Bedingungen, wann Strom unter diese Abgabe fällt, sollen jeweils die einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmen.