Am 19.06.2026 tritt in der Slowakei ein völlig neues Gesetz zum Verbraucherschutz bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen in Kraft. Eine der Neuerungen, die das Gesetz einführt, ist der sogenannte zusätzliche Schutz in Online-Schnittstellen, der Folgendes verbietet:
19.06.2026 tritt in der Slowakei ein völlig neues Gesetz zum Verbraucherschutz bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen in Kraft. Eine der Neuerungen, die das Gesetz einführt, ist der sogenannte zusätzliche Schutz in Online-Schnittstellen, der Folgendes verbietet:
Dieses Gesetz führt jedoch auch eine sehr wesentliche Änderung im „allgemeinen“ Verbraucherschutzgesetz ein und hat somit direkte Auswirkungen auf Unternehmer, unabhängig davon, ob sie über ihren Online-Shop Kleidung anbieten, den Abschluss eines Stromliefervertrags ermöglichen oder Finanzdienstleistungen vermitteln. Ab dem 19.06.2026 ist praktisch jeder Händler verpflichtet, eine „Widerrufsschaltfläche“ einzurichten. Dabei ist insbesondere relevant:
Wichtig: Da das neue slowakische Gesetz zum Verbraucherschutz bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen die Richtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzt, die am 16.06.2026 in Kraft tritt, gelten ähnliche Verpflichtungen für alle Händler in der EU.
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Pavel arbeitet seit 2010 mit bpv zusammen, vorher war er einige Jahre bei einer großen englischen Kanzlei.
Wir haben die schweizer Gesellschaft Helanis AG beim Erwerb der Schaltag-Gruppe mit mehr als 250 Mitarbeitern und 11.000 m2 Produktionsfläche in der Schweiz (Effretikon bei Zürich), der Tschechischen Republik (Ústí nad Orlicí), Deutschland (Ravensburg) und Spanien (Valladolid) beraten.