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Slowakei: Neues Verbraucherschutzgesetz

26. 5. 2026

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JUDr. Juraj Gazda

Am 19.06.2026 tritt in der Slowakei ein völlig neues Gesetz zum Verbraucherschutz bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen in Kraft. Eine der Neuerungen, die das Gesetz einführt, ist der sogenannte zusätzliche Schutz in Online-Schnittstellen, der Folgendes verbietet:

  • die Hervorhebung bestimmter Auswahlmöglichkeiten bei der Entscheidungsfindung des Verbrauchers, also das Verbot sogenannter „Dark Patterns“;
  • die wiederholte Aufforderung zur Auswahl einer Option, die der Verbraucher beim Online-Kauf bereits einmal ausgewählt hat, insbesondere über Pop-up-Fenster; wenn der Verbraucher zu Beginn des Prozesses angegeben hat, dass er eine bestimmte Zusatzleistung nicht wünscht, darf diese ihm im Rahmen der Vermittlung der Finanzdienstleistung nicht erneut angeboten werden;
  • die Einführung eines Verfahrens zur Kündigung oder zum Erlöschen eines Fernabsatzvertrags, das für den Verbraucher aufwändiger ist als der Abschluss eines Fernabsatzvertrags; das bedeutet, dass, wenn ein Vertrag über Finanzdienstleistungen durch einfaches Ausfüllen von Angaben online abgeschlossen werden kann, für dessen Kündigung kein schriftliches Dokument oder eine beglaubigte Unterschrift verlangt werden darf.

19.06.2026 tritt in der Slowakei ein völlig neues Gesetz zum Verbraucherschutz bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen in Kraft. Eine der Neuerungen, die das Gesetz einführt, ist der sogenannte zusätzliche Schutz in Online-Schnittstellen, der Folgendes verbietet:

  • die Hervorhebung bestimmter Auswahlmöglichkeiten bei der Entscheidungsfindung des Verbrauchers, also das Verbot sogenannter „Dark Patterns“;
  • die wiederholte Aufforderung zur Auswahl einer Option, die der Verbraucher beim Online-Kauf bereits einmal ausgewählt hat, insbesondere über Pop-up-Fenster; wenn der Verbraucher zu Beginn des Prozesses angegeben hat, dass er eine bestimmte Zusatzleistung nicht wünscht, darf diese ihm im Rahmen der Vermittlung der Finanzdienstleistung nicht erneut angeboten werden;
  • die Einführung eines Verfahrens zur Kündigung oder zum Erlöschen eines Fernabsatzvertrags, das für den Verbraucher aufwändiger ist als der Abschluss eines Fernabsatzvertrags; das bedeutet, dass, wenn ein Vertrag über Finanzdienstleistungen durch einfaches Ausfüllen von Angaben online abgeschlossen werden kann, für dessen Kündigung kein schriftliches Dokument oder eine beglaubigte Unterschrift verlangt werden darf;

Dieses Gesetz führt jedoch auch eine sehr wesentliche Änderung im „allgemeinen“ Verbraucherschutzgesetz ein und hat somit direkte Auswirkungen auf Unternehmer, unabhängig davon, ob sie über ihren Online-Shop Kleidung anbieten, den Abschluss eines Stromliefervertrags ermöglichen oder Finanzdienstleistungen vermitteln. Ab dem 19.06.2026 ist praktisch jeder Händler verpflichtet, eine „Widerrufsschaltfläche“ einzurichten. Dabei ist insbesondere relevant:

  • wo die „Widerrufsschaltfläche“ im Online-Shop platziert wird und wie sie gekennzeichnet ist;
  • welche Daten der Verbraucher angeben muss, um diese Funktion nutzen zu können;
  • dass der Verbraucher mit maximal zwei „Klicks“ die den Widerruf erklären kann.

Wichtig: Da das neue slowakische Gesetz zum Verbraucherschutz bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen die Richtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzt, die am 16.06.2026 in Kraft tritt, gelten ähnliche Verpflichtungen für alle Händler in der EU.

Dieses Material dient nur der allgemeinen Information über aktuelle Themen, es handelt sich um keine Rechtsberatung. Es berücksichtigt keine besonderen Umstände, finanziellen Situationen oder speziellen Anforderungen der Adressaten. Die Empfänger sollten daher stets geeignete professionelle Dienste für die bereitgestellten Informationen in Anspruch nehmen. Unabhängig von der sorgfältigen Zusammenstellung dieses Materials können bpv Braun Partners s.r.o. advokáti, seine Partner, verbundene Unternehmen oder kooperierende Anwälte und Steuerberater nicht für die Exaktheit oder Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen garantieren und übernehmen keine Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen die auf der Grundlage der in diesem Material enthaltenen Informationen unternommen wurden.
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JUDr. Juraj Gazda

Rechtsanwalt
juraj.gazda@bpv-bp.com

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