Am 01.07.2024 trat das Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze in Kraft. Durch das Gesetz wird auch das Zivilgesetzbuch geändert.
Um sicherzustellen, dass die verhängten Bußgelder wirksam und verhältnismäßig sind, werden die Sanktionen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem Verbraucherschutzgesetz geändert. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung wird die Obergrenze der Geldbußen als Prozentsatz des Umsatzes des Gewerbetreibenden festgelegt, während der Höchstbetrag der Geldbußen auf einen festen Betrag festgesetzt wird. Im Falle eines Verstoßes gegen die Informationspflichten des Gewerbetreibenden beträgt dieser Betrag beispielsweise 200 000 EUR.
Darüber hinaus führt das Gesetz auch völlig neue Rechtsinstitute ein, auf deren Grundlage Gewerbetreibende, die ihre Pflichten im Bereich des Verbraucherschutzes verletzen, nicht oder mit einer geringeren Strafe sanktioniert werden. Dabei handelt es sich um das Institut der Freiwilligkeit, d.h. eine verbindliche schriftliche Erklärung des Gewerbetreibenden, dass er die Pflichtverletzung freiwillig beenden oder die Situation zugunsten der geschädigten Verbraucher verbessern wird.
Wesentliche Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffen die Bestimmungen über Verbraucherkaufverträge und die neue Sonderregelung für Verbraucherverträge mit digitaler Leistung.
Auch die Mängelhaftung bei Verbraucherkaufverträgen wird geändert. Bei Ausübung des Mängelhaftungsrechts ist der Verbraucher zunächst berechtigt, den Mangel nach seiner Wahl durch Austausch oder Nachbesserung der Sache beheben zu lassen. Erst wenn dies nicht möglich ist (z. B. wenn der Verkäufer die Sache nicht nachgebessert oder ausgetauscht hat oder wenn die Sache trotz Nachbesserung oder Austausch den gleichen Mangel aufweist), kann der Verbraucher eine Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Seit einigen Monaten (und Jahre nach den ersten Ankündigungen durch die Europäische Kommission und die tschechische Kartellbehörde ) müssen sich hiesige Arbeitgeber auf verstärkte Kontrollen und Hausdurchsuchungen (sog. dawn raids) durch die Kartellämter einstellen.
„Lex Plyn“ konzentriert sich auf die Änderung von Gesetzen im Zusammenhang mit Energie und dem Bau strategischer Infrastruktur, wobei der Schwerpunkt auf der Verpflichtung liegt, thermische Energie zu nutzen, die von Geräten erzeugt wird, die als „Unterdrücker“ elektrischer Energie bezeichnet werden.
Am 28. März 2023 haben Mitglieder des Europäischen Parlaments aus den zuständigen Ausschüssen eine Stellungnahme zu einem neuen Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) verabschiedet.