Energierecht
Im Bereich von Energierecht ist unsere Kanzlei vor allem tätig in:
- Umsetzung der europäischen energierechtlichen Vorgaben
- Rechtsberatung für Entwickler, Investoren und Finanzierer bei Planung, Finanzierung und Entwicklung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen
- Energieeinspeisungsverträge mit entsprechenden Versorgungsunternehmen
- Beratung für örtliche und internationale Developer in Zusammenhang mit ihren Projekten und zusammenhängende Planung, Finanzierung und Vereinbarung von Energiekaufverträgen mit den entsprechenden Versorgungsunternehmen
- Vertretung der Developer in Bauverfahren für die Errichtung von konventionellen und EE-Kraftwerken
- Errichtung von Windanlagen
- Energiehandel
Im Bereich von Erneuerbare Energien konzentrieren wir uns vor allem auf:
- Akquisition von Projekten
- EPC und O&M Verträge
- Verträge über Anschluss an das Verbundsystem
- Umstrukturierung von Projektgesellschaften
- Finanzierung von Eigenkapital
- Kreditfinanzierung einschließlich kurzfristiger wie auch langfristiger Kredite und Refinanzierung, Besicherung
- Kreditverträge wie auch sämtliche zusammenhängende Absicherungsverträge
- Veräußerung und Erwerb von Projektgesellschaften, die an das Verbundsystem angeschlossen sind
- Vertretung von Lizenzinhabern in Streitigkeiten bei dem Regulator
- Beratung im Zusammenhang mit den bestehenden wie auch geplanten legislativen Änderungen, die die gesetzliche Förderung beschränken