Energierecht

Im Bereich von Energierecht ist unsere Kanzlei vor allem tätig in:

  • Umsetzung der europäischen energierechtlichen Vorgaben
  • Rechtsberatung für Entwickler, Investoren und Finanzierer bei Planung, Finanzierung und Entwicklung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen
  • Energieeinspeisungsverträge mit entsprechenden Versorgungsunternehmen
  • Beratung für örtliche und internationale Developer in Zusammenhang mit ihren Projekten und zusammenhängende Planung, Finanzierung und Vereinbarung von Energiekaufverträgen mit den entsprechenden Versorgungsunternehmen
  • Vertretung der Developer in Bauverfahren für die Errichtung von konventionellen und EE-Kraftwerken
  • Errichtung von Windanlagen
  • Energiehandel

Im Bereich von Erneuerbare Energien konzentrieren wir uns vor allem auf:

  • Akquisition von Projekten
  • EPC und O&M Verträge
  • Verträge über Anschluss an das Verbundsystem
  • Umstrukturierung von Projektgesellschaften
  • Finanzierung von Eigenkapital
  • Kreditfinanzierung einschließlich kurzfristiger wie auch langfristiger Kredite und Refinanzierung, Besicherung
  • Kreditverträge wie auch sämtliche zusammenhängende Absicherungsverträge
  • Veräußerung und Erwerb von Projektgesellschaften, die an das Verbundsystem angeschlossen sind
  • Vertretung von Lizenzinhabern in Streitigkeiten bei dem Regulator
  • Beratung im Zusammenhang mit den bestehenden wie auch geplanten legislativen Änderungen, die die gesetzliche Förderung beschränken