Wie wir Sie Ende letzten Jahres informiert haben, hat das Ministerium für Industrie und Handel (MIT) angekündigt, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durch modernisierte Kraftwerke, die Biogasenergie nutzen, mit einer installierten Leistung des Kraftwerks nach der Modernisierung von 1 MW und mehr, gefördert werden soll. Für diesen Zweck wurden Ausschreibungen angekündigt.
Zusätzlich zu dieser Ankündigung hat das MIT am 18. Dezember 2024 einen weiteren Aufruf zur Förderung der Erzeugung von Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung mit einer Leistung von über 1 MW veröffentlicht. Angebote können seit dem 13. Januar 2025 für die folgenden Anlagenkategorien und in dem angegebenen Umfang abgegeben werden und werden noch bis zum 17. März 2025 entgegengenommen:
Die Förderung kann für Kraftwerke gewährt werden, die bis spätestens 31. Dezember 2029 in Betrieb genommen oder modernisiert werden.
Der vollständige Text der Ausschreibung ist hier zu finden.
Darüber hinaus will das MIT im Rahmen des Operational Program Technology and Applications for Competitiveness (OP TAC), d.h. aus europäischen Mitteln, die Energieerzeugung aus Biomasse mit einer Fördersumme von 500 Millionen CZK unterstützen. Subventionsanträge werden seit dem 9. Januar 2025 und entgegengenommen und können innerhalb eines Jahres eingereicht werden.
Die Ausschreibung soll in erster Linie Unternehmen dabei helfen, die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien aus Biomasse zu steigern und den Verbrauch von Primärenergieträgern zu verringern. Sie unterstützt:
Die Aufforderung richtet sich sowohl an kleine und mittlere als auch an große Unternehmen, wobei die Höhe der Unterstützung je nach Größe des Unternehmens und der Art des Projekts unterschiedlich ist.
Der vollständige Text der Ausschreibung, einschließlich der Anhänge, ist hier zu finden.
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Am 28. März 2023 haben Mitglieder des Europäischen Parlaments aus den zuständigen Ausschüssen eine Stellungnahme zu einem neuen Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) verabschiedet.
JUDr. Ondrej Poništiak, Ph.D. wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2023 neuer Partner von bpv BRAUN PARTNERS.
Entwürfe für Durchführungsvorschriften wurden in der elektronischen Bibliothek für künftige Rechtsvorschriften veröffentlicht, die der Regierung vorgelegt werden. Insbesondere wurden die folgenden Entwürfe veröffentlicht: