Am 01.04.2023 trat eine wichtige Änderung für Arbeitgeber bezüglich der Anmeldung neuer und bestehender Arbeitnehmer mit sog. vorübergehendem Schutz (umgangssprachlich Ukraine-Flüchtlinge aus der Ukraine) in Kraft.
Die Novelle enthält die folgenden Änderungen:
a) Anmeldung von nicht versicherten Personen mit vorübergehendem Schutz:
b) Frist für die Anmeldung neuer Arbeitnehmer
c) Übergangsbestimmungen – bestehende Arbeitnehmer, Arbeitgeber
JUDr. Ondrej Poništiak, Ph.D. wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2023 neuer Partner von bpv BRAUN PARTNERS.
Entwürfe für Durchführungsvorschriften wurden in der elektronischen Bibliothek für künftige Rechtsvorschriften veröffentlicht, die der Regierung vorgelegt werden. Insbesondere wurden die folgenden Entwürfe veröffentlicht:
Seit einigen Monaten (und Jahre nach den ersten Ankündigungen durch die Europäische Kommission und die tschechische Kartellbehörde ) müssen sich hiesige Arbeitgeber auf verstärkte Kontrollen und Hausdurchsuchungen (sog. dawn raids) durch die Kartellämter einstellen.