Die internationale Anwaltskanzlei bpv BRAUN PARTNERS hat den inländischen Investmentfonds CREDITAS ASSETS beim Verkauf des britischen Energieunternehmens Green Bess Developments, das große Batteriespeicheranlagen entwickelt, umfassend rechtlich beraten.
Die Transaktion umfasste vier große Batteriespeicherprojekte im Vereinigten Königreich. Drei dieser Projekte befinden sich in Schottland und haben jeweils eine geplante Kapazität von 500 Megawatt. Das vierte Projekt in England wird in zwei Phasen entwickelt – die erste Phase sieht eine Kapazität von 450 Megawatt vor, die zweite wird voraussichtlich bis zu einem Gigawatt erreichen.
Die rechtliche Beratung erfolgte durch das M&A-Team unter der Leitung des Partners Mgr. David Vosol, M.B.A. und den Rechtsanwälten Mgr. David Plevka und Mgr. Pavel Březina.
„Im Rahmen der Beratung des Investmentfonds CREDITAS ASSETS haben wir als „Lead Counsel“ die Erstellung und Prüfung der gesamten Transaktionsdokumentation koordiniert und waren maßgeblich an den Verhandlungen über die Struktur und die Bedingungen der Transaktion beteiligt“, präzisiert Partner David Vosol. ‚Bei der Erstellung der Transaktionsdokumentation und der Abwicklung der Transaktion haben wir mit dem Londoner Büro von Kanzlei Watson Farley & Williams zusammengearbeitet, mit denen wir aus mehreren vorherigen Transaktionen hervorragende Erfahrungen haben‘. fügt Rechtsanwalt David Plevka hinzu.
Der 2020 aufgelegte Investmentfonds CREDITAS ASSETS ist vor allem auf Investitionen im Energiesektor ausgerichtet und hält Beteiligungen an Unternehmen, die in der Erzeugung, der Verteilung und dem Handel von Strom, Gas und Wärme tätig sind.
Die tschechische Regierung hat eine Gesetzesvorlage verabschiedet, durch die u.a. das Energiege-setz (Gesetz Nr. 458/2000 Slg.) und das Gesetz über geförderte Energiequellen (Gesetz Nr. 165/2012 Slg.) novelliert werden sollen. Die Vorlage der Novelle ist der Öffentlichkeit auch als Lex OZE II bekannt. Das Lex OZE II bringt u.a. folgende Änderungen mit sich:
Am 01.11.2022 tritt in der Slowakei die Novelle des Arbeitsgesetzbuches in Kraft, mit der die EU-Richtlinien über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU und über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Personen mit Betreuungspflichten umgesetzt werden.
Die Regierung hat eine Änderung des Gesetzes Nr. 334/1992 Slg. über den Schutz des Landwirtschaftsfonds verabschiedet, die den Schutz der landwirtschaftlichen Flächen verstärkt.