Start-ups und Unternehmensgründer

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Zu unseren Kunden aus den Reihen der Start-up-Unternehmer gehören:

  • Unternehmen für künstliche Intelligenz (KI)
  • Big-Data-Unternehmen
  • (Informations-)Technologie-Unternehmen
  • Unter unseren anderen Startups finden Sie aber auch solche, die sich auf Finanzen und Kryptowährungen oder Life Science konzentrieren

In einem Startup-Umfeld, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Gründern und Rechtsberatern erfordert, beraten wir bei:

  • neuen Vertragsdokumenten
  • Aufbau von Start-ups, Entwurf von Geschäftsmodellen
  • Aufbau interner Beziehungen, allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung (Gesellschaftsverträge, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen)
  • Schutz von geistigem Eigentum, Know-how und Urheberschaft (Marken, Lizenzverträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen usw.)
  • Aufsichtsbehörden
  • Finanzierung und Mittelbeschaffung
  • Einstieg von Investoren, Beratung beim Verkauf/bei der Übertragung von Anteilen
  • Steuerliche Gestaltung und Optimierung
  • Vertragsangelegenheiten – Verträge mit Lieferanten, Partnern, Kunden
  • Arbeitsrechtliche Beratung
  • Mentoring