Arbeitsrecht

Im Bereich von Arbeitsrecht ist unsere Kanzlei vor allem tätig in:

  • Beratung für Arbeitgeber für eine sach-und interessengerechte Nutzung der Möglichkeiten des tschechischen Arbeitsrechts (zum Beispiel motivierende Entlohnung, Arbeitszeit und Überstundenarbeit, interne Vorschriften)
  • Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Vereinbarungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses
  • Führung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Beratung beim Abschluss von Konkurrenzklauseln
  • Beratung im Bereich der Zeitarbeitsfirmen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Umstrukturierung und Erwerb von Gesellschaften
  • Unterstützung von Arbeitgebern bei der Tarifverhandlung
  • Outsourcing, Übergang von Arbeitnehmern
  • Entsendung von Arbeitnehmern
  • Beschäftigung von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik
  • Beratung hinsichtlich des Antidiskriminierungsgesetzes

Podcast von Arthur Braun: Die Enstehung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses