Am 26. April 2024 trat die Novelle der Verordnung Nr. 401/2010 Slg. (im Folgenden „Verordnung“ genannt) in Kraft, die die Grundregeln für den Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze festlegt.
Mit der Novelle der Verordnung wird der Inhalt der Regeln für den Betrieb des Fernleitungsnetzes, der Regeln für den Betrieb des Verteilnetzes, der Ordnung des Betreibers des Fernleitungsnetzes, der Ordnung des Betreibers des Verteilnetzes, der Ordnung des Betreibers des unterirdischen Gasspeichers und der Geschäftsbedingungen des Marktbetreibers geändert und gleichzeitig wird in die Verordnung ein neuer Abschnitt 7a eingefügt, der den Inhalt der Regeln für das Datenzentrum festlegt.
Ziel der genannten Verordnungsänderung ist es, die Änderungen durch LEX OZE II, insbesondere im Zusammenhang mit der für Anfang Juli dieses Jahres geplanten Aufnahme des Betriebs des Elektrizitätsdatenzentrums (EDZ), einzuarbeiten und eine größere Transparenz der Betreiber zu gewährleisten. So wird z.B. in den Bestimmungen des § 2(4) der Verordnung, der sich mit den Regeln für den Betrieb des Verteilnetzes im Elektrizitätsbereich befasst, hinzugefügt, dass die Regeln auch die Methoden und Bedingungen für die Erbringung von Stromausgleichsleistungen, die von den Stromerzeugern über das Verteilnetz an den Übertragungsnetzbetreiber erbracht werden, enthalten sollen.
Die Umsetzung von LEX OZE II und insbesondere die Einführung des EDZ werden auch von anderen Durchführungsverordnungen bestimmt, an denen das Ministerium für Industrie und Handel und das Energieregulierungsamt derzeit arbeiten, insbesondere die Änderung der Verordnung über die Strommarktregeln oder die geplante Einführung des Energiegemeinschaftsregisters. Wir werden Sie auch über die Entwicklungen in diesen Bereichen informieren.
Der vollständige Text der Änderungsverordnung Nr. 78/2024 Slg. mit den oben genannten Änderungen ist verfügbar unter: https://www.psp.cz/sqw/sbirka.sqw?cz=78&r=2024. Der vollständige Text der Verordnung, einschließlich der durch die Änderungsverordnung eingeführten Änderungen, ist verfügbar unter: https://www.psp.cz/sqw/sbirka.sqw?cz=401&r=2010.
Am 01.11.2022 tritt in der Slowakei die Novelle des Arbeitsgesetzbuches in Kraft, mit der die EU-Richtlinien über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU und über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Personen mit Betreuungspflichten umgesetzt werden.
Die Regierung hat eine Änderung des Gesetzes Nr. 334/1992 Slg. über den Schutz des Landwirtschaftsfonds verabschiedet, die den Schutz der landwirtschaftlichen Flächen verstärkt.
Am 1. August 2024 trat das Gesetz Nr. 230/2024 Slg. (teilweise) in Kraft, mit dem nicht nur das Arbeitsgesetzbuch, sondern auch das Gesetz Nr. 251/2005 Slg. über die Arbeitsaufsicht und das Gesetz Nr. 2/1991 Slg. über Tarifverhandlungen geändert wurden.