Wie versprochen, informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Diskussion bezüglich der Novelle des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg. über die Bedingungen der Geschäftstätigkeit und die Ausübung der staatlichen Verwaltung im Energiesektor und über die Änderungen einiger Gesetze (Energiegesetz), bekannt als LEX RES III.
LEX RES III passierte gestern (11. Dezember 2024) die dritte Lesung im Unterhaus des Parlaments. Es wurde:
Der Vorschlag, in Zeiten negativer Preisentwicklung den Anspruch auf Betriebsbeihilfen zu verlieren, was für die Solarbranche Einbußen von bis zu 50 % des Umsatzes bedeutet hätte, wurde vor der Abstimmung zurückgezogen.
Wie wir Ihnen bereits in der Vergangenheit mitgeteilt haben, führt LEX RES III Schlüsselpunkte für die Entwicklung der erneuerbaren Energien in das tschechische Rechtssystem ein – Akkumulation und Flexibilität. Außerdem wird die Schwelle für die Erteilung einer Lizenz und einer Baugenehmigung von 50 auf 100 kWp angehoben.
Die Abgeordneten billigten auch einen Vorschlag, der die Abschreibungsdauer für neue Solarkraftwerksprojekte von derzeit 20 Jahren verkürzt, sowie eine Änderung, die den Bau von Agrovoltaik-Kraftwerken und Batteriespeichern ermöglicht, ohne dass diese von landwirtschaftlichen Flächen entfernt werden müssen.
Wir verfolgen den Gesetzgebungsprozess weiter und werden Sie selbstverständlich über die Ergebnisse der Diskussion bezüglich des LEX RES III auf dem Laufenden halten, nachdem dieses heute in der dritten Lesung in der Abgeordnetenkammer des Senats verabschiedet wurde. Auch werden wir Sie nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Senat ausführlich über dessen Inhalt informieren.
*In diesem bpv-Newsletter haben wir Sie darüber bereits am 8.11. informiert.
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Wir freuen uns besonders über die Tatsache, dass bpv BRAUN PARTNERS im Ranking gleich in drei Bereichen: Handels- Gesellschaftsrecht und M&A, Streitbeilegung sowie Projekte und Energie aufgestiegen ist.
In den vergangenen Tagen wurden gleich mehrere Vorlagen von Durchführungsvorschriften im Energiesektor veröffentlicht, die wir Ihnen gerne vorstellen möchten:
Wir haben der E.ON Energie, a.s., eine umfassende rechtliche Beratung beim Erwerb eines 49%igen Anteils an der Firma Sun Construct, s.r.o., spezialisiert auf Photovoltaiklösungen für Haushalte, Wohngebäude, Gemeinden und Unternehmen, bereitgestellt.