Das Ministerium für Regionale Entwicklung hat den Entwurf der Änderung Nr. 2 des Raumentwicklungsplans vorgelegt, mit dem die sogenannten Beschleunigungszonen für erneuerbare Energiequellen („EE“) im Sinne des Gesetzes Nr. 249/2025 Slg. zur Beschleunigung der Nutzung bestimmter erneuerbarer Energiequellen neu definiert werden.[1] Der Änderungsentwurf Nr. 2 befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase vor der öffentlichen Konsultation, die für den 15. Mai 2026 vorgesehen ist.[2]
Beschleunigungszonen sind Gebiete, in denen aus Sicht des nationalen Raumordnungskonzepts die Ansiedlung von EE-Projekten bevorzugt wird.[3] Ihr Hauptvorteil besteht in einer erheblichen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, da wesentliche Umweltaspekte bereits in der Phase ihrer Ausweisung berücksichtigt werden.
So funktioniert das beschleunigte Genehmigungsverfahren
Die Genehmigung von EEProjekten in Beschleunigungszonen erfolgt nach einem vereinfachten Verfahren gemäß dem EE-Gesetz, dessen Kernpunkt darin besteht:
Der gesamte Mechanismus basiert somit auf dem Grundsatz, dass wesentliche Umweltauswirkungen bereits bei der Festlegung von Beschleunigungszonen berücksichtigt werden, während bei konkreten Projekten die Einhaltung der Vorgaben in erster Linie anhand der im Raumentwicklungsplan vorab festgelegten Bedingungen überprüft wird.
Was ist für die Verabschiedung der Änderung Nr. 2 des Raumentwicklungsplans erforderlich?
Der Entwurf der Änderung Nr. 2 des Raumentwicklungsplans muss das Standardverfahren zur Erstellung von Raumplanungsdokumentation durchlaufen, dessen wesentlicher Bestandteil die öffentliche Anhörung ist, in deren Rahmen die Öffentlichkeit bis spätestens 1. Juni 2026 schriftlich oder elektronisch Stellungnahmen beim Ministerium für Regionale Entwicklung einreichen kann.
Das Ministerium für Regionale Entwicklung muss sich anschließend mit diesen Stellungnahmen und Einwänden befassen und die endgültige Fassung des Entwurfs der Änderung Nr. 2 des Raumentwicklungsplans erstellen, die von der Regierung der Tschechischen Republik genehmigt wird.
In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Inhalt des Raumentwicklungsplans für die nachfolgenden raumplanerischen Unterlagen verbindlich sein wird. Nach der Verabschiedung des Entwurfs der Änderung Nr. 2 des Raumentwicklungsplans wird es daher nicht mehr notwendig sein, auf Änderungen des lokalen Raumordnungsplans am Standort des EE-Projekts zu warten. Verfahren für EE-Projekte sollten sich erheblich verkürzen.
Wir werden Sie über die nächsten Schritte bei der Umsetzung der Beschleunigungszonen auf dem Laufenden halten.
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Die tschechische Regierung hat eine Gesetzesvorlage verabschiedet, durch die u.a. das Energiege-setz (Gesetz Nr. 458/2000 Slg.) und das Gesetz über geförderte Energiequellen (Gesetz Nr. 165/2012 Slg.) novelliert werden sollen. Die Vorlage der Novelle ist der Öffentlichkeit auch als Lex OZE II bekannt. Das Lex OZE II bringt u.a. folgende Änderungen mit sich:
Am 01.11.2022 tritt in der Slowakei die Novelle des Arbeitsgesetzbuches in Kraft, mit der die EU-Richtlinien über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU und über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Personen mit Betreuungspflichten umgesetzt werden.
Die Regierung hat eine Änderung des Gesetzes Nr. 334/1992 Slg. über den Schutz des Landwirtschaftsfonds verabschiedet, die den Schutz der landwirtschaftlichen Flächen verstärkt.