Ausländische Staatsangehörige mit vorübergehendem Schutz haben bis Donnerstag, dem 30. April 2026 Zeit, ihr Interesse an der Beantragung einer besonderen langfristigen Aufenthaltserlaubnis zu bekunden!
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können Antragsteller eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, ohne dass sie einen Anpassungs- und Integrationskurs absolvieren müssen. Inhaber einer besonderen langfristigen Aufenthaltserlaubnis können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem sie die Voraussetzung eines ununterbrochenen Aufenthalts von 5 Jahren erfüllt haben (die besondere langfristige Aufenthaltserlaubnis wird in voller Dauer angerechnet, während der vorherige Aufenthalt unter vorübergehendem Schutz nur zur Hälfte angerechnet wird).
Hauptvoraussetzungen für den Erhalt einer besonderen langfristigen Aufenthaltserlaubnis
Interessenbekundung
Familien müssen den Antrag gemeinsam stellen
Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren mit gültigem vorübergehendem Schutz müssen ihr Interesse immer gemeinsam bekunden.
Registrierung vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2026
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, können sich Antragsteller von Oktober bis Dezember 2026 für einen Aufenthalt registrieren lassen.
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Am 6. Oktober 2022 wurde die Verordnung EU 2022/1854 des Rates verabschiedet, die den Rechtsrahmen der sog. Abgabe aus den Überschusserlösen aus dem Verkauf von Strom regelt. Einzelheiten bezüglich der Abgabe, ihre endgültige Höhe und die Bedingungen, wann Strom unter diese Abgabe fällt, sollen jeweils die einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmen.