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Besonderer langfristiger Aufenthalt

28. 4. 2026

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bpv BRAUN PARTNERS

Ausländische Staatsangehörige mit vorübergehendem Schutz haben bis Donnerstag, dem 30. April 2026 Zeit, ihr Interesse an der Beantragung einer besonderen langfristigen Aufenthaltserlaubnis zu bekunden!

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können Antragsteller eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, ohne dass sie einen Anpassungs- und Integrationskurs absolvieren müssen. Inhaber einer besonderen langfristigen Aufenthaltserlaubnis können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem sie die Voraussetzung eines ununterbrochenen Aufenthalts von 5 Jahren erfüllt haben (die besondere langfristige Aufenthaltserlaubnis wird in voller Dauer angerechnet, während der vorherige Aufenthalt unter vorübergehendem Schutz nur zur Hälfte angerechnet wird).

Hauptvoraussetzungen für den Erhalt einer besonderen langfristigen Aufenthaltserlaubnis

  • Interessenbekundung (nur bis zum 30. April 2026 möglich!)
  • Aufenthalt in der Tschechischen Republik seit mindestens 2 Jahren + ununterbrochener Besitz von vorübergehendem Schutz
  • finanzielle Selbstständigkeit (Mindestjahreseinkommen von 440.000 CZK; bei einem gemeinsamen Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 110.000 CZK für jede weitere gemeinsam bewertete Person)
  • gesicherte Unterkunft in der Tschechischen Republik
  • keine Vorstrafen, keine ausstehenden Steuer- oder Versicherungsrückstände
  • kein Bezug von humanitären Leistungen
  • für Kinder: Schulpflicht in der Tschechischen Republik

Interessenbekundung

  • Ausschließlich online über ein Benutzerkonto auf dem Informationsportal für Ausländer nach Anmeldung mit elektronischen Identitätsnachweisen
  • Ausführliche Anweisungen und weitere Bedingungen finden Sie hier.

Familien müssen den Antrag gemeinsam stellen

Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren mit gültigem vorübergehendem Schutz müssen ihr Interesse immer gemeinsam bekunden.

Registrierung vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2026

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, können sich Antragsteller von Oktober bis Dezember 2026 für einen Aufenthalt registrieren lassen.

Dieses Material dient nur der allgemeinen Information über aktuelle Themen, es handelt sich um keine Rechtsberatung. Es berücksichtigt keine besonderen Umstände, finanziellen Situationen oder speziellen Anforderungen der Adressaten. Die Empfänger sollten daher stets geeignete professionelle Dienste für die bereitgestellten Informationen in Anspruch nehmen. Unabhängig von der sorgfältigen Zusammenstellung dieses Materials können bpv Braun Partners s.r.o. advokáti, seine Partner, verbundene Unternehmen oder kooperierende Anwälte und Steuerberater nicht für die Exaktheit oder Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen garantieren und übernehmen keine Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen die auf der Grundlage der in diesem Material enthaltenen Informationen unternommen wurden.
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JUDr. Lucie Kalašová, LL.M.

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Mgr. Blanka Baierová

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