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 Staatliche Unterstützung für Windkraftanlagen  

18. 6. 2024

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bpv BRAUN PARTNERS

Der Staat stellt insgesamt 3 Mrd. CZK an Fördermitteln zur Verfügung, davon bis zu 740 Mio. CZK pro Projekt (30 Mio. EUR in der Ausschreibung). Anträge auf diese Fördermittel können ab dem 28. Juni 2024 bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht werden.

Die wichtigsten Aspekte der Herausforderung sind:

  • Die Höhe der Investition (d. h. die gesamten förderfähigen Ausgaben für das Projekt – im Folgenden ‘GFA’ genannt) muss innerhalb der folgenden Bandbreite liegen:
  • Mindestens 3,070 Mio. CZK
  • Maximal 66,7 Mio. EUR
  • Die Begünstigten erhalten eine Unterstützung von bis zu:
  • Kleine Unternehmen bis zu 65 % der GFA
  • Mittelgroße Unternehmen bis zu 55 % der GFA
  • Großunternehmen bis zu 45 % der GFA
  • Die folgenden Ausgaben können gefördert werden:
  • Sachanlagevermögen
  • immaterielle Anlagewerte (wenn sie für den ordnungsgemäßen Betrieb von Sachanlagen erforderlich sind)
  • Ingenieurleistungen
  • Projektdokumentation

Gefördert werden können Projekte, die außerhalb von NUTS 2 CZ01 (Region Prag), die bis spätestens 30. November 2027 abgeschlossen sein wird.

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