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Ein weiteres Schritt zur Schaffung von Beschleunigungszonen

19. 7. 2024

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Der Gesetzesentwurf, der die Schaffung von Beschleunigungszonen ermöglichen soll, über den wir Sie vor einiger Zeit informiert haben hier, geht in das interministerielle Stellungnahme Verfahren.[1]Anfang Juli wurde eine Kurzfassung des Regierungsentwurfs zur Beschleunigung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen (“RESZ“) veröffentlicht, die Sie hier lesen können. Interministerielle Stellungnahme Verfahren soll bis zum Ende Juli abgeschlossen sein.

Der Gesetzentwurf setzt einschlägige Richtlinien der Europäischen Union um[2], vor allem die Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, geändert durch die Richtlinie 2023/2413 (“RED III-Richtlinie“).

Die Ausweisung von Gebieten für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll dazu beitragen, den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen.  Diese werden in Übereinstimmung mit einer zukünftigen genehmigten Aktualisierung der tschechischen Raumentwicklung für Anlagen zur Umwandlung von Sonnen- und/oder Windenergie in Elektrizität, deren direkten Anschluss an das Verteilungs- oder Übertragungsnetz, einschließlich möglicher Energiespeicher vor Ort, festgelegt. Die Entscheidungsfristen werden verkürzt. So muss die Baubehörde nun innerhalb von 60 und in einigen Fällen innerhalb von 30 Tagen über einen Bauantrag entscheiden, und diese Fristen können nicht verlängert werden.

Die neuen Rechtsvorschriften beruhen auf den in der RED-III-Richtlinie festgelegten Grundsätzen, zu denen beispielsweise der Grundsatz “keine nennenswerten Schäden” gehört, mit dem sichergestellt werden soll, dass die beschleunigte Nutzung erneuerbarer Energiequellen keine erheblichen negativen Auswirkungen nicht nur auf die Umwelt, sondern auch auf andere öffentliche Interessen, einschließlich des Schutzes des Privateigentums, hat.

Normalerweise ist für den Bau von Photovoltaik- oder Windkraft-Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, aber die neue Gesetzgebung ermöglicht es, diese Phase des Genehmigungsverfahrens auszulassen. Der Antrag auf Projektgenehmigung wird bei der zuständigen Baubehörde eingereicht, die die erforderlichen verbindlichen Stellungnahmen einholen wird. Alternativ kann der Antragsteller die Stellungnahmen auch im

[1] Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und zur Änderung damit zusammenhängender Gesetze (Gesetz zur Beschleunigung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen)

[2] Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Voraus anfordern. Während dieses Verfahrens prüft die Baubehörde, ob das Projekt keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben wird, wenn das nicht der Fall ist, kann das Projekt vom UVP-Verfahren ausgenommen werden.

Ein Wenn erhebliche negative Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt nicht ausgeschlossen werden können, ist es immer noch möglich, die Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden, insbesondere durch die Umsetzung zusätzlicher Bedingungen oder Minderungsmaßnahmen. Diese Bedingungen und Maßnahmen sind in der Planfeststellungsmaßnahme zu finden, die sie identifiziert und für jede Beschleunigungszone erlassen wird. Wenn das Projekt diese Bedingungen erfüllt oder wenn der Antragsteller Maßnahmen zur Abmilderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit umsetzt, wird die Baubehörde erneut ein einziges Umweltgutachten ohne ein UVP-Verfahren erstellen. Hält die Baubehörde dagegen eine UVP für erforderlich, so erlässt sie einen entsprechenden Beschluss und leitet, wie nach der derzeitigen Rechtslage, das UVP-Verfahren ein.

Wir werden den Gesetzgebungsprozess weiter verfolgen und Sie über die Ergebnisse des interministeriellen Verfahrens und etwaige Änderungen am vorgeschlagenen Text  informieren.

Wir sind jederzeit für Sie da, wenn Sie Fragen haben, nicht nur zu diesem Thema.

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