Die Anwaltskanzlei bpv BRAUN PARTNERS spielte eine führende Rolle bei dieser internationalen Transaktion und bot umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Transaktion (geführt von A&O Shearman, Paris, mit CMS Prag auf der Gegenseite), einschließlich der Due Diligence.
Die rechtliche Beratung, Due Diligence und Unterstützung bei der Transaktion wurden von einem Team unter der Leitung des Partners Arthur Braun, mit Unterstützung der Anwältinnen Markéta Kleinová, Evelina Weagová, Nikola Faltová und Nikola Ourodová, durchgeführt. Partner der Anwaltskanzlei bpv BRAUN PARTNERS, Arthur Braun, bewertet die erfolgreiche Transaktion wie folgt: „Ein großes Dankeschön gebührt unserem gesamten rechtlichen Team, das an der gesamten Transaktion beteiligt war. Dank dieser Übernahme wird Europlasma 24 Plasmasammelzentren in Mitteleuropa, davon 15 Zentren in der Tschechischen Republik besitzen und betreiben. Dies wird die Plasmasammelkapazität von Europlasma erheblich erhöhen und auch zur Sicherstellung der Plasmalieferungen für die Herstellung von Arzneimitteln durch LFB beitragen.“
LFB, ein französisches Biotechnologieunternehmen, entwickelt, produziert und vermarktet aus Plasma gewonnene Arzneimittel und rekombinante Proteine zur Behandlung von Patienten mit schweren und oft seltenen Krankheiten. LFB bleibt seiner Strategie treu, die Plasmasammelkapazität in Europa zu erhöhen, um aus Plasma gewonnene Medikamente bereitzustellen und den wachsenden Bedarf der Patienten in Europa zu decken. LFB plant auch, ihre Produkte Patienten in der Tschechischen Republik anzubieten.
Am 6. Oktober 2022 wurde die Verordnung EU 2022/1854 des Rates verabschiedet, die den Rechtsrahmen der sog. Abgabe aus den Überschusserlösen aus dem Verkauf von Strom regelt. Einzelheiten bezüglich der Abgabe, ihre endgültige Höhe und die Bedingungen, wann Strom unter diese Abgabe fällt, sollen jeweils die einzelnen Mitgliedsstaaten bestimmen.