Das Ministerium für Industrie und Handel (MIT) hat einen Aufruf zur Abgabe von Geboten im Rahmen der Auktion über die Betriebsförderung für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen für modernisierte Kraftwerke, die Biogasenergie nutzen, mit einer installierten Leistung des Kraftwerks nach der Modernisierung von 1 MW und mehr, angekündigt. Die Frist für die Einreichung von Geboten beginnt am 30. Dezember 2024 und endet am 4. März 2025 für die folgenden Anlagenkategorien und in dem angegebenen Umfang:
Die Förderung kann für Kraftwerke gewährt werden, die bis spätestens 31. Dezember 2028 in Betrieb genommen werden.
Der vollständige Text der Aufforderung ist hier zu finden.
Am 24. November 2022 hat der Senat den Entwurf der Novelle des Energiegesetzes verabschiedet, die mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2022 eine Abgabe aus den Überschusserlösen der Stromerzeu-ger von 90 % einführt.