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Ankündigung der Auktion zur betrieblichen Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

16. 12. 2024

Newsletter

bpv BRAUN PARTNERS

Das Ministerium für Industrie und Handel (MIT) hat einen Aufruf zur Abgabe von Geboten im Rahmen der Auktion über die Betriebsförderung für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen für modernisierte Kraftwerke, die Biogasenergie nutzen, mit einer installierten Leistung des Kraftwerks nach der Modernisierung von 1 MW und mehr, angekündigt.  Die Frist für die Einreichung von Geboten beginnt am 30. Dezember 2024 und endet am 4. März 2025 für die folgenden Anlagenkategorien und in dem angegebenen Umfang:

  • Stromerzeugungsanlagen, die Biogas verwenden (aufgerüstete Stromerzeugungsanlagen), mit einer installierten Leistung nach der Modernisierung von 1 MW und mehr
  • Gesamtwert der konkurrierenden installierten elektrischen Leistung: 5 MWe
  • Maximaler Referenzauktionspreis: 4 000 CZK/MWh
  • Die Höhe der für die Teilnahme an der Auktion erforderlichen finanziellen Sicherheit, die der Bieter durch Vorlage einer Bankgarantie nachweisen muss, beträgt:
    • insgesamt 300 000 CZK/MWe der installierten elektrischen Leistung der im Angebot des Bieters genannten Stromerzeugungsanlage.
    • Die Frist für den Nachweis des ersten Teils der finanziellen Sicherheit in Höhe von 150 000 CZK/MWe wird bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots, d. h. bis zum 4. März 2025, festgelegt.
  • Die Anforderungen an Stromerzeugungsanlagen:
    • Alle Anforderungen und Regeln, die sich aus dem SEA-Gesetz und verwandten Rechtsvorschriften ergeben.

Die Förderung kann für Kraftwerke gewährt werden, die bis spätestens 31. Dezember 2028 in Betrieb genommen werden.

Der vollständige Text der Aufforderung ist hier zu finden.

Dieses Material dient nur der allgemeinen Information über aktuelle Themen, es handelt sich um keine Rechtsberatung. Es berücksichtigt keine besonderen Umstände, finanziellen Situationen oder speziellen Anforderungen der Adressaten. Die Empfänger sollten daher stets geeignete professionelle Dienste für die bereitgestellten Informationen in Anspruch nehmen. Unabhängig von der sorgfältigen Zusammenstellung dieses Materials können bpv Braun Partners, seine Partner, verbundene Unternehmen oder kooperierende Anwälte und Steuerberater nicht für die Exaktheit oder Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen garantieren und übernehmen keine Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen die auf der Grundlage der in diesem Material enthaltenen Informationen unternommen wurden.

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