Öffentliches und privates Baurecht

Im Bereich von Öffentliches und privates Baurecht ist unsere Kanzlei vor allem tätig in:

  • Beratung in Zusammenhang mit Ausschreibungen
  • Werkverträge, GU- Verträge, Architektenverträge, Verträge mit der Bauaufsicht
  • Fragen öffentlichen Rechts im Zusammenhang mit dem Bau- und Raumordnungsverfahren
  • Denkmalschutz, archäologische Funde